Aufgaben des / r Apotheker / -in

  • sorgt dafür, dass Arzneimittel in notwendigem Umfang und erforderlicher Qualität bereitstehen
  • gibt Arzneimittel ab und informiert über deren richtige Anwendung, Neben- und Wechselwirkungen
  • berät im Rahmen der Selbstmedikation und der Gesundheitsvorsorge
  • prüft Substanzen und pflanzliche Drogen auf Qualität und sorgt für deren sachgerechte Lagerung
  • stellt Arzneimittel her
  • berät über diätetische Lebensmittel, Produkte der Körper- und Säuglingspflege, Verbandsstoffe, Krankenpflegeartikel, Kosmetika
  • arbeitet als Heilberufler mit dem Arzt zusammen und informiert ihn über Arzneimittel
  • sammelt Informationen über Qualitätsmängel und Risiken bei der Anwendung von Arzneimitteln
  • ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Arzneimittelverkehr

Ablauf der Ausbildung

1. Grundstudium

Regelstudienzeit 2 Jahre mit folgenden Inhalten:

  • allgemeine, anorganische und organische Chemie
  • Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und Humanbiologie
  • Grundlagen der Physik, der physikalischen Chmie und der Arzneiformenlehre
  • Grundlagen der pharmazeutischen Analytik

Famulatur (8 Wochen Praktikum in den Semesterferien, aufteilbar auf 2 mal 4 Wochen)

2. Hauptstudium

Regelstudienzeit 2 Jahre mit folgenden Inhalten:

  • Pharmazeutische / Medizinische Chemie
  • Pharmazeutische Analytik
  • Pharmazeutische Technologie / Biopharmazie
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Klinische Pharmazie

3. Praktische Ausbildung

Nähere Informationen erfahren Sie unter der Rubrik "Praktisches Jahr - Tipps und Termine"

Nach dem erfolgreich bestandenen 3. Staatsexamen im Anschluss an die praktische Ausbildung kann die Zulassung als Apotheker - die Approbation - beantragt werden.

Praktisches Jahr - Tipps und Termine

Praktisches Jahr - Tipps und Tricks

Nach dem zweiten Staatsexamen, also mit abgeschlossenem Hochschulstudium, folgt in der Ausbildung zum Apotheker / -in der dritte Prüfungsabschnitt, der auch als praktisches Jahr, kurz PJ, bezeichnet wird. Für insgesamt ein Jahr sollen die im Studium erworbenen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden. Jeder PJ-ler ist dazu verpflichtet 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke ganztägig zu arbeiten, die verbleibenden 6 Monate kann man auf verschiedenste Weisen verbringen, mehrere Anregungen und Ideen werden folgend vorgestellt:

  • Öffentliche Apotheke: Natürlich ist es auch möglich die gesamten 12 Monate in der öffentlichen Apotheke zu verbringen, hier werden vor allem Kenntnisse in der Herstellung von Rezepturen, Beratung von Kunden und auch tiefere Arzneimittelkenntnisse erlernt und geschult. Der Übergang von dem theoretischen Wissen zum praktischen Weitervermitteln des an der Universität gelernten Wissens an den Kunden ist häufig nicht so einfach wie gedacht  und bildet einen Schwerpunkt der Ausbildung in der öffentlichen Apotheke.  
  •  Krankenhausapotheke: Je nach dem in welchem Krankenhaus man sein Praktikum absolviert werden einem die verschiedenen Arbeitsvorgänge einer Krankenhausapotheke bei gebracht, von qualitativer und quantitativer Auswertung über Herstellung von Parenteralia oder Zubereitungen von Arzneimitteln für Kinder, ebenso wie Bearbeitung von Anfragen, Erstellen von Dosierungsschemata uvm.
  • Industrie: Die Möglichkeit in der Industrie sein Praktikum zu absolvieren ist ein Feld verschiedener Möglichkeiten. Es ist empfehlenswert sich schon im Vorfeld darüber zu informieren und Gedanken zu machen, in welche Abteilung man selbst am liebsten gehen mag, von Technologie, Chemie bis hin zu Kundenzentralen oder Tier- AM ist alles möglich.
  • Hochschule: Auch hier sollte sich der Einzelne darüber bewusst sein, welche Fachrichtung am liebsten behagt, die Arbeitskreise und deren Aufgabenfelder sind schon aus dem Studium bekannt.
  • Weitere Einrichtungen (Arzneimittelprüfstelle, Landesapotheker Kammer, Aufenthalt im Ausland) - über die Anerkennung eines PJ in einer weiteren Einrichtung muss ggf. das Landesprüfungsamt entscheiden. Hier sollten schon vorher Informationen eingeholt werden.

In welcher Reihenfolge die Ausbildung absolviert wird ist jedem Pharmazeuten selbst überlassen. Beginn und Ende des Praktischen Jahres sind der Landesapothekerkammer mitzuteilen, sollte ein Wechsel der Ausbildungsstelle innerhalb der 6 Monate erfolgen ist dies unverzüglich dem Landesprüfungsamt mitzuteilen.

Vergütung

Laut Gehaltstafel vom 1. Januar 2023 erhalten Pharmazeuten im Praktikum während ihrer Ausbildung in öffentlichen Apotheken eine Ausbildungsbeihilfe von brutto 1.040,00 € monatlich.

Praxisbegleitender Unterricht

Innerhalb des Praktischen Jahres findet  ein praktikumsbegleitender Unterricht in zwei Blöcken mit jeweils zwei Wochen an der Universität statt. Die Lehrveranstaltungen sind Pflicht und natürlich Prüfungsstoff für das dritte Staatsexamen. 

Termin und weitere Informationen

Wie finde  ich eine PJ-Apotheke?

Prinzipiell kann jede Apotheke einen Pharmazeuten im Praktikum ausbilden. Für weitere Informationen bezüglich der verschiedenen Apotheken gibt es auf www.bphd.de eine Übersicht und Bewertung (auf freiwilliger Basis) von PJ-lern bzgl. Ihrer Ausbildungsapotheken. Es ist ratsam sich schon vor Abschluss des zweiten Staatsexamens um eine Stelle zu kümmern.

Wenn man dann eine PJ-Stelle hat gilt es folgendes zu beachten: 

  • Auch wenn v.a. unter Apothekern oft noch unüblich: Es ist  immer sicher sich einen Arbeitsvertrag ausstellen zu lassen, bitte ggf. danach fragen, nicht wundern wenn  es nicht direkt angeboten wird 
  •  Krankenversicherung: Im Praktischen Jahr besteht eine Versicherungspflicht, wer zu diesem Zeitpunkt noch via Eltern, Partner o.ä. versichert ist hat sich selbst zu versichern. 
  • Anmeldung bei der Landesapothekerkammer: Jeder PJ-ler sollte sich, allerspätestens 14 Tage vor Beginn des Praktikumsbegleitenden Unterrichts, jedoch idealer Weise sobald wie möglich, bei der LAK anmelden (Anmeldeformular). Für Praktikanten fällt kein Kostenbeitrag an.
  • Mitgliedschaft im Versorgungswerk: Für Rheinland-Pfalz zuständig ist die Bayerische Apothekerversorgung. Pflichtmitglieder sind Pharmaziepraktikanten, die im Land Rheinland-Pfalz pharmazeutische tätig sind. Diese müssen sich bei dem Versorgungswerk anmelden. Es empfiehlt sich, sich per Antrag von der Deutschen Rentenversicherung Bund befreien zu lassen. Nähere Informationen unter https://www.bapv.de/Mitgliedschaft-und-Beitrag/Befreiung-von-der-gesetzlichen-Rentenversicherung
  • Nach den 12 Monaten Praktikum erfolgt die Anmeldung zum dritten Staatsexamen bei dem Landesprüfungsamt, ebenso sind Änderungen der Ausbildungsstätte dem Landesprüfungsamt sofort zu melden.


Weiterführende Links

www.bphd.de

https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/gesundheitsberufe/landespruefungsamt-fuer-akademische-heilberufe/pharmazie

https://www.bapv.de/Mitgliedschaft-und-Beitrag/Befreiung-von-der-gesetzlichen-Rentenversicherung

Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum

Zur Qualitätssicherung der Ausbildung von Pharmazeuten in der Apotheke hat die Bundesapothekerkammer (BAK) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. und dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland einen "Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke" entwickelt, den die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 28. April 2015 verabschiedet hat. Der Leitfaden besteht aus dem Musterausbildungsplan, den insgesamt 26 Arbeitsbögen und den Evaluationsbögen. Der Musterausbildungsplan bietet erstmals eine Empfehlung zur zeitlichen und inhaltlichen Strukturierung der Ausbildung und wird durch die Arbeitsbögen ergänzt, bei denen sich der Pharmazeut im Praktikum vertieft mit verschiedenen Themen beschäftigten soll. Obwohl für die öffentliche Apotheke entwickelt können sowohl der Musterausbildungsplan als auch die Arbeitsbögen in vielen Teilen auch für die Ausbildung in einer Krankenhausapotheke verwendet werden.

Sie finden den Leitfaden als Ganzes als auch die einzelnen Arbeitsblätter auf der Internetseite der ABDA unter folgendem Link: http://www.abda.de/themen/apotheke/berufe/apotheker/ausbildung/

Es wird empfohlen, die Ausbildung nach Leitfaden als Ergänzung in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, um eine strukturierte und umfassende Ausbildung der PhiP zu begründen.

Prüfungskommission für den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach §19 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) für den Berufungszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024

Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker

Vorsitzender 

  • Herr Dr. Michael Cramer

Vertreter

  • Herr Apotheker Mark Denny
  • Frau Apothekerin Nina Scherer
  • Frau Apothekerin Sabine Schmitt
  • Frau Apothekerin Lisa Hanauer
  • Frau Apothekerin Katharina Habel

Pharmazeutische Praxis

Mitglieder

  • Frau Apothekerin Bernadette Arnoldi
  • Herr Apotheker Paul Jan Kottke
  • Frau Apothekerin Dr. Sung Min Pyo
  • Frau Apothekerin Dr. rer. nat. Tatjana Surowy
  • Frau Apothekerin Dr. Bettina Stollhof
  • Herr Apotheker Joachim Thoss
  • Frau Apothekerin Katrin Schneider
  • Herr Univ.-Prof. Dr. Thomas Efferth
  • Herr Univ.-Prof. Dr. Bernd Epe
  • Frau Univ.-Prof. Dr. Kristina Friedland
  • Herr Univ.-Prof. Dr. Mark Helm
  • Herr Univ.-Prof. Dr. Peter Langguth
  • Frau Univ.-Prof. Dr. Tanja Schirmeister
  • Herr Dr. Christian Kersten