55131 Mainz
Tel.: 06131/27012-0
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AMK
Meldungen von Arzneimittelrisiken oder Beanstandungen bei der Überprüfung von Fertigarzneimitteln senden Sie bitte per
Berichtsbogen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen
oder
Berichtsbogen über Verdachtsfälle auf Qualitätsmängel von Arzneimitteln
an
Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Tel.: 030/40004-552
Fax: 030/40004-553
E-Mail: amk(at)arzneimittelkommission.de
oder nutzen Sie einfach die Online-Berichtsbögen.
Der Berichtsbogen über Qualitätsmängel ist gleichzeitig der zuständigen Behörde, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Referat Pharmazie, zu übermitteln (Fax-Nr.: 0261-4041353).
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
Aktuelle Rote-Hand-Briefe und Archiv hier
Vorsicht gefälschte Rezepte!
Wie verhalten Sie sich bei Verdacht auf Rezeptfälschung?
Die gehäufte Meldung gefälschter Rezepte nimmt die Landesapothekerkammer zum Anlass um auf wichtige Verhaltensweisen aufmerksam zu machen. Nicht ohne Grund fordert die Apothekenbetriebsordnung vom Apotheker bei Verdacht auf Missbrauch die Abgabe von Arzneimitteln zu verweigern (§ 17 Abs. 8 ApBetrO). Häufig wird versucht mit Hilfe von Rezeptfälschungen an zentral wirksame Arzneimittel zu gelangen, daneben sind Anabolika und Analgetika sehr gefragt. Darüberhinaus droht bei der Bedienung eines gefälschten Rezeptes der Verlust des Vergütungsanspruchs gegenüber der Krankenkasse.
Checkliste Verdacht auf Rezeptfälschung
Wir bitten dies zu berücksichtigen.
- Abgabeverweigerung, ggf. unter einem Vorwand (nicht an Lager, ...)
- Sicherstellung von Beweisen (Personenbeschreibung, Rezept oder Kopie)
- polizeiliche Anzeige "Verdacht auf Rezeptfälschung"
- ggf. Nachricht an umliegende Apotheken - liegt im Ermessen
- ggf. Info an die Landesapothekerkammer zum Zwecke der zentralen Sammlung, Sondierung, Bewertung der Bedeutsamkeit und um weitere Entscheidungen treffen zu können
Achtung: die Landesapothekerkammer und der Apothekerverband sind in diesem Prozess keine aktiven Stellen und können eine Weiterleitung der Verdachtsmeldung nur auf Anforderung der Polizei / Staatsanwaltschaft durchführen. Die Kernmaßnahmen bestehen daher in einer polizeilichem Meldung und Abgabeverweigerung.
Bei Unsicherheit und Fragen steht Ihnen Herr René Brinkmann, Abteilung Recht / Dienstbereitschaft, Tel: 06131/27012-24, E-Mail: Rene.Brinkmann(at)lak-rlp.de, bei der Landesapothekerkammer als Ansprechpartner zur Verfügung.
BKA warnt vor illegalem Arzneimittelhandel im Internet
Die Arzneimittelkriminalität und ahnungslose Bürger gefährden die Arzneimittelsicherheit erheblich. Hier finden Sie einen Leitfaden mit wertvollen Verhaltenstipps für Ihre Kunden. Weitere Hinweise gibt das BKA auf seiner Internetseite, wo Sie auch illegale Praktiken anzeigen können.
Des Weiteren hat auch die Landesapothekerkammer einen Flyer zum Thema "Arzneimittelfälschungen".
Aufbrauchfristen oraler Liquida nach Anbruch Gemäß Arzneimittelgesetz sind alle Fertigarzneimittel mit einem offenen Verfalldatum gekennzeichnet. Aber wie lange sind die Präparate nach Anbruch haltbar? Der folgende Link führt Sie zu folgender Zusammenst
Gemäß Arzneimittelgesetz sind alle Fertigarzneimittel mit einem offenen Verfalldatum gekennzeichnet. Aber wie lange sind die Präparate nach Anbruch haltbar? Der folgende Link führt Sie zu folgender Zusammenstellung:
Aufbrauchfristen oraler Liquida
Für die Richtigkeit der eingestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.
Saisonale Influenza-Impfstoffe Saison 2018/2019
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat festgestellt und im Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass es sich bei Impfstoffen zum Schutz gegen die saisonale Influenza um Arzneimittel handelt, die zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden und dass ein Versorgungsmangel mit diesen Arzneimitteln vorliegt. Vor diesem Hintergrund hat die für Rheinland-Pfalz zuständige Behörde eine Allgemeinverfügung erlassen, die im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestattet.
Weitere Informationen
Risikomaßnahmen AMG Bockshornkleesamen
Thalidomid-haltige Arzneimittel, Bekanntmachung des BMGS
Neben Thalidomid und Lenalidomid darf auch Pomalidomid nur gegen Vorlage eines T-Rezeptes abgegeben werden.