AMK aktualisiert Merkblatt

Mit der Neuformulierung des § 15 ApBetrO und dem Wegfall der dazugehörigen Anlage 3 (Antidota) wurde die Liste der in öffentlichen Apotheken für medizinische Notfallsituationen vorrätig zu haltenden Arzneimittel und Medizinprodukte aktualisiert.

Das neue Merkblatt finden Sie in der PZ Nr. 37/2012 auf den Seiten 137 und 138 oder hier.

Achtung! Das Merkblatt bezieht sich auf § 15 Abs. 1. In Rheinland-Pfalz werden keine der in § 15 Abs. 2 genannten Opioide im Notfalldepot vorgehalten, d. h. zusätzlich müssen in Apotheken Opioide in transdermaler und in transmucosaler Darreichungsform bevorratet werden (§ 15 Abs. 2 Nr. 11).

Notfalldepots - ein Service der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

§ 15 Abs. 2 ApBetrO listet spezielle Notfall-Arzneimittel auf, die entweder in der Apotheke vorrätig gehalten werden müssen oder jederzeit kurzfristig beschafft werden können. Spezielle Notfall-Arzneimittel werden in Rheinland-Pfalz in vier Krankenhausapotheken (Notfalldepots) bereitgehalten. Die Betreuung des Bestandes eines Notfalldepots erfolgt im Auftrag der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz durch regionale "depotbetreuende" Einrichtungen.

Adressen der Depots

Westpfalz Klinikum GmbH
Standort 1 Kaiserslautern
Zentralapotheke
Hellmut-Hartert-Str. 1
67655 Kaiserslautern
Tel.: 0631/203-1356 (Apotheke)
        0631/203-0 (Rufbereitschaft)
Fax: 0631/203-1407


Kath. Klinikum Koblenz - Montabaur
Haus Marienhof
Zentralapotheke (Raum 15)
Rudolf-Virchow-Str. 7-9
56073 Koblenz
Tel.: 0261/496-3057 (Apotheke)
        0261/496-0 (Rufbereitschaft)
Fax: 0261/496-3065


Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität
Zentralapotheke - Arzneimittelausgabe (Gebäude 704)
Langenbeckstr. 1
55131 Mainz
Lageplan
Tel.: 06131/17-4224 (Apotheke)
        06131/17-0 (Telefonzentrale nachts / Wochenende)
Fax: 06131/17-5564


Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
Zentrum für Notaufnahme (Raum 46)
Nordallee 1
54292 Trier
Lageplan
Tel.: 0651/208-2870 (Apotheke)
        0651/208-0 (Rufbereitschaft)
Fax: 0651/208-2875

Die Einrichtungen sind rund um die Uhr besetzt.

Bestückung der vier Notfalldepots

Hinweis: Rapipur bzw. Tollwut-Impfstoff HDC in rheinland-pfälzischen Notfalldepots ist ausschließlich der Versorgung im Notfall (Postexpositionsprophylaxe) vorbehalten. Die Inanspruchnahme im Rahmen der Präexpositionsprophylaxe ist nicht vorgesehen. Zu aktuellen Lieferengpässen beachten Sie die Information des PEI.

 MainzTrierKoblenzKaiserslautern
Berirab (5 ml)5555
Botulismus-Antitoxin (50 ml)   
Berinert HS (500 E)2   
Digifab (40 mg) Amp10   
Diphtherie-Serum (10 ml)0 0 
Eremfat Sirup (60 ml)50 50 50 50 
Eremfat 150 mg (100 FTA.)8888
Hepatitis-B-Immunglobulin (1 ml)1111
Hepatitis-B-Immunglobulin (5 ml)1111
Hepatitis-B-Impfstoff (1 ml)1111
Rabipur (1 DS) bzw. Tollwut-Impfstoff HDC (FS)10101010
Schlangengiftimmunserum (10 ml)4   
Varitect CP (20 ml)1111
Varitect CP (50 ml)2222

Wie verhalte ich mich im Notfall?

Nach folgendem Muster sollten Präparate im Notfall entnommen werden:

  1. Telefonische Bedarfsankündigung beim Notfalldepot durch eine Apotheke.
  2. Bereitstellen des benötigten Präparates im Depot.
  3. Abholung durch die bestellende Apotheke / Boten. Ein Versand ist nicht möglich.
  4. Die Abrechnung erfolgt nur über die Apotheke! Bitte kein Arztrezept einsenden.
  5. Die entnommenen Arzneimittel werden der abholenden Apotheke von der depotbetreuenden Einrichtung gemäß AEK der Lauer-Taxe in Rechnung gestellt.

Notfall Meningitisprophylaxe

Zur verbesserten Versorgung im Falle der Meningitisprophylaxe sind in den 4 Notfalldepots Rifampicinpräparate in Form vom Eremfat Sirup und Eremfat Filtabletten eingelagert.

Bereits bei einem begründeten Verdacht auf eine Meningokokkenmeningitis muss eine Meldung an die zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen:

  • Wie viele Betroffene?
  • Regionale Ausbreitung?
  • Zahl der zu erwartenden Prophylaxefälle?

 

Die Meldung erfolgt durch das Gesundheitsamt, falls diese nicht erreichbar sein sollte koordinieren der niedergelassene Arzt oder ärztliche Bereitschaftszentrale ggf. mit der Polizei die Einschaltung einer notdiensthabenden Apotheke der Region.

Die notdiensthabende Apotheke kann benötigte Rifampicinpräparate nach o. g. Ablauf Punkte 1 bis 5 wie gehabt über das Notfalldepot beziehen.

Die folgende Standardarbeitsanweisung beschreibt eine mögliche Dosierung nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und die Abgabe an den Patienten unter Berücksichtigung einer Auseinzelung in der Apotheke:
 

Wirkstoff und AltersgruppeDosierungAbgabe-Beispiel für eine 2-Tages-Prophylaxe
Rifampicin
Neugeborene
5 mg / kg KG alle 12 h für 2 Tage p. o.1x Eremfat Sirup 60 ml (Gehalt 100 mg / 5 ml) 
Rifampicin
Säuglinge, Kinder bis 30 kg KG
10 mg / kg KG alle 12 h für 2 Tage p. o.1x Eremfat Sirup 60 ml für einen Patienten bis zu 30 kg KG
Rifampicin1,2
Kinder, Jugendliche, Erwachsene ab 30 kg KG
10 mg / kg KG alle 12 h für 2 Tage p. o. bzw. max. 600 mg alle 12 h für 2 TageAuseinzelung Menge y:
Eremfat 150 mg Filmtabletten (Anzahl = y)
y = (10 x Körpergewicht in kg x 4) / 150
y maximal = 16 FTA für einen Patienten ab 60 kg KG
Ciprofloxacin2,3
Erwachsene
500 mg als Einzeldosis p. o.Ciprobay2,3
Ceftriaxon
Erwachsene und Kinder ab 12 Jahre
Kinder bis 12 Jahre

250 mg als Einzeldosis i.m.
125 mg als Einzeldosis i.m.
Rocephin

1 in allen 4 Notfalldepots vorrätig
2 nicht bei Schwangeren
3 nicht bei Personen <18 Jahre sowie Schwangeren und stillenden Frauen