Anerkennung ausländischer Weiterbildung

Wenn Sie eine ausländische Fachapothekerqualifikation haben und in Deutschland als Fachapotheker / in arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Fachapothekerqualifikation durch die zuständige Apothekerkammer. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ist für Ihre Mitglieder die zuständige Stelle.

Die Anerkennung Ihrer ausländischen Fachapothekerqualifikation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn die Gleichwertigkeit mit der entsprechenden deutschen Fachapothekerweiterbildung festgestellt wird.

Zur Antragsstellung füllen Sie bitte das Formular aus und reichen es mit den genannten Unterlagen bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ein.

Zur geschützten Dokumentenübermittlung dient die virtuelle Poststelle www.rlp-service.de => Virtuelle Poststelle. Nach Registrierung können Sie Ihren Antrag und Dokumente verschlüsselt über das Portal "Virtuelle Poststelle" mailen.

Melden Sie sich dazu an unter www.rlp-service.de => Virtuelle Poststelle => weiter => Virtuelle Poststelle nutzen   und geben Landesapothekerkammer an => Nachricht verfassen.

In Fragen der Anerkennung können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner unter https://eap.rlp.de/de/startseite/ wenden.

 

Weitere Materialien / Informationen