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Technische Pannen beim E-Rezept frustrieren Patienten und Apothekerschaft in Rheinland-Pfalz
Seit dem 01.01.2024 sind Arztpraxen gesetzlich dazu verpflichtet, Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch auszustellen. Doch seit mehreren Wochen hakt das System und es treten gehäuft Störungen im E-Rezept-System auf, die oftmals für stundenlange Ausfälle sorgen. Apotheken sind in dieser Zeit nicht in der Lage, E-Rezepte vom zuständigen Fachdienst (Server) abzurufen und Arzneimittel an ihre Patientinnen und Patienten schnell und zuverlässig auszugeben.
„Dieser inakzeptable Zustand geht an die Substanz“, sagt Thomas Christmann, Vizepräsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. Besonders in den Morgenstunden streikt das System. „Wir müssen dann unsere Patienten unverrichteter Dinge wieder nach Hause schicken und vertrösten. Viele von ihnen kommen morgens direkt vom Arzt und müssen schnell mit lebensnotwendigen Arzneimitteln versorgt werden. Uns sind in diesen Fällen aber die Hände gebunden! Viele Patienten verstehen diese Problematik nicht und machen uns als Apotheke dafür verantwortlich“, beklagt Christmann.
Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ruft derweil das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als auch die gematik zu schnellem Handeln auf: „Die Lage in den Apotheken ist ohnehin schon angespannt: Immer mehr Betriebe müssen wegen der dauerhaften Unterfinanzierung schließen, hinzu kommen der Personalmangel und die gravierende Lieferengpass-Krise. In dieser schwierigen Situation erklären wir unseren Patientinnen und Patienten seit Jahresbeginn ein neues Verordnungssystem, das an einigen Stellen leider noch holpert. Die Ausfälle sind leider nicht das einzige Problem mit dem E-Rezept: Vielmehr verordnen immer noch zahlreiche Arztpraxen mit der Stapelsignatur, was dazu führt, dass Patientinnen und Patienten ihre Arzneimittel erst sehr viel später in den Apotheken erhalten. Und die Krankenkassen weigern sich weiterhin – trotz dieser komplizierten Einführungsphase – grundsätzlich auf Retaxationen zu verzichten“. Auch Peter Stahl, Kammerpräsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, stellt sich auf die Seite von Hubmann: „Wir appellieren eindringlich an das BMG und die gematik, das neue Verordnungssystem technisch zu stabilisieren, um so die oftmals ohnehin herausfordernde, gesicherte Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung nicht zusätzlich zu erschweren.“
Die technische Umsetzung des E-Rezepts fällt unter die Zuständigkeit der gematik, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums handelt. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Aufsicht über die gematik und setzt über Gesetze und Verordnungen den Rahmen für ihre Tätigkeiten im Gesundheitswesen fest.