Leitlinien zur Qualitätssicherung

Die BAK-Leitlinien berücksichtigen die geltenden Gesetze und Verordnungen und orientieren sich am Stand von Wissenschaft und Technik sowie an den Empfehlungen der Pharmazieräte. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), also auf allem, was die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln betrifft (Beratung, Information, korrekte Lagerung und vieles mehr), aber auch z. B. die Themen Arbeitsschutz oder Umgang mit Gefahrstoffen werden beschrieben.

Die BAK-Leitlinien richten sich an alle Berufsgehörigen mit dem Ziel, die Qualität der pharmazeutischen Leistungen ständig zu verbessern. Das apothekenspezifische, individuelle Qualitätsmanagementsystem (v. a. alles, was gemäß ApBetrO verpflichtend umgesetzt werden muss) unterstützen die BAK-Leitlinien durch die Beschreibung und Kommentierung von Prozessen und die Bereitstellung von z. B. Formblättern oder Hilfestellungen. Vieles kann direkt in das eigene Apotheken-QM übernommen und muss nur noch individualisiert werden, indem z.B. die im Betrieb zuständigen Personen, die Lagerorte oder die verwendeten Computerprogramme eingepflegt werden.

Die BAK-Leitlinien entbinden nicht von der heilberuflichen Verantwortung des Einzelnen, d. h. sie haben weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

Spätestens alle drei Jahre werden die BAK-Leitlinien revidiert. Welche Leitlinien in der letzten Zeit revidiert wurden sowie Änderungen und Ergänzungen gegenüber der letzten Fassung, sind hier beschrieben:

Revision der Leitlinien

Die bisher von der Bundesapothekerkammer herausgegebene Empfehlungen und Leitlinien zur Qualitätssicherung sowie einige weitere Richtlinien finden Sie mit Erläuterungen und Arbeitshilfen hier in der jeweils aktuellsten Version zum Downloaden.

Leitlinien und Arbeitshilfen

Rev.: 12/2021